Rauf-Akademie München

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1  Präambel

Die Rauf-Akademie München ist eine gemeinsame Initiative unabhängiger und eigenverantwortlich handelnder Trainer/innen zur öffentlichen Darstellung ihrer Aktivitäten im Bereich des Pädagogischen Raufens. Sie ist keine juristische Person und auch keine Personengesellschaft (GbR) im Sinne des BGB und daher auch nicht in der Lage, Vertragsverhältnisse einzugehen oder für Ansprüche irgendwelcher Art einzustehen. Verträge und sich daraus ergebende Ansprüche kommen ausschließlich zwischen Auftraggeber und Trainer/in nach den individuellen AGBs der Trainer/in zustande. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere eine wechselseitige Haftung der Trainer/innen füreinander, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§2  Geltungsbereich

a) Sofern die in §1 genannten individuellen AGBs einen Sachverhalt nicht oder nicht eindeutig regeln, so kommen die AGBs der Rauf-Akademie München zur Anwendung. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. Die in §1 genannten AGBs und die AGBs der Rauf-Akademie München haben Vorrang vor entgegenstehenden AGBs des Auftraggebers.

b) Im Sinne sprachlicher Einfachheit wird in diesen AGBs das Geschlecht der beteiligten natürlichen Personen nicht immer vollständig berücksichtigt. Die getroffene Regelung gilt davon unabhängig aber stets für beide Geschlechter gleich. 

c) Die Unterscheidung in Auftraggeber und Teilnehmer/in wurde für den Fall gewählt, daß  Auftraggeber und Teilnehmer/in nicht identisch sind, z.B.  Unternehmen und Mitarbeiter/in.

 

§3  Vertragsverhältnis

a) Auftraggeber und Teilnehmer/innen haben sich vor Vertragsabschluß bzw. Teilnahme über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Veranstaltung informiert. Diese sind dem Auftraggeber und allen Teilnehmer/innen bekannt und entsprechen seinen / ihren Vorstellungen.

b) Sollte es sich während der Veranstaltung als sinnvoll oder notwendig erweisen, von diesen Vorgaben abzuweichen, so wird die Trainer/in dies - im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht und, wenn möglich, in Absprache mit dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmer/inne/n - veranlassen. Ein Anspruch irgendwelcher Art kann hieraus nicht abgeleitet werden.

 

§4  Stornierung

a) Bei Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Rechnungsbetrages erhoben. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Rechnungsbetrages erhoben. Danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich und der volle Betrag wird zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei Nichterscheinen. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung.

b) Evtl. bereits entstandene auftragsspezifische Kosten werden dem Auftraggeber davon unabhängig in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

§5  Durchführung

a) Der Teilnehmer/in verpflichtet sich, größtmögliche Vorsicht und Rücksicht gegenüber allen beteiligten Personen zu üben, und den Anweisungen der Trainer/in unverzüglich und unbedingt Folge zu leisten. Beeinträchtigungen der körperlichen oder psychischen Belastbarkeit, insbesondere ansteckende Krankheiten, haben Teilnehmer/innen vor Beginn, bzw. unverzüglich bei ihrem Auftreten, der Trainer/in mitzuteilen.

b) Die Trainer/in hat das Recht, Teilnehmer/innen von der Teilnahme an bestimmten Übungen oder von der gesamten Veranstaltung auszuschließen, sofern dies aus Gründen der Sicherheit oder des ordnungsgemäßen Ablaufs als sinnvoll oder notwendig erscheint. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühren entsteht dadurch nur, sofern dem Teilnehmer/in kein schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann, und höchstens in dem Umfang, in dem der Teilnehmer/in an der Teilnahme gehindert wird. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§6  Haftung

a) Dem Auftraggeber und allen Teilnehmer/innen ist bekannt, daß Raufen, auch bei sorgfältiger Ausführung und Anleitung, mit einem gewissen Gesundheits- bzw. Verletzungsrisiko verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Personen mit Vorschädigungen (Herzschwäche, Bandscheibenvorfall, etc) und / oder Personen, deren körperliche Fitness und / oder Geschicklichkeit eingeschränkt ist.

b) Dem Auftraggeber und allen Teilnehmer/innen ist bekannt, daß beim Raufen, auch bei sorgfältiger Ausführung und Anleitung, die Gefahr gegenseitiger Verletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

c) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Teilnehmer/innen sind für Ihre Handlungen zu jedem Zeitpunkt selbst verantwortlich. Eine Haftung der Trainer/in für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aller Art, sei es vor, während, oder nach der Veranstaltung ist auf Fälle nachgewiesener grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz beschränkt.

 

§7  Vertraulichkeit

Die Trainer/in verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bzw. Seminarteilnehmer bekannt werden. Dies gilt insbesondere, sofern es sich um Firmengeheimnisse oder intime Informationen aus dem Privatleben der Teilnehmer/innen handelt.

 

§8  Urheberrecht

a) Das Urheberrecht für alle vor, während und nach dem Training zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien liegt bei dem jeweiligen Verfasser. Eine Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung. Die Teilnehmer/innen erwerben mit der Teilnahme keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Kursbezeichnungen, Unterlagen oderWerbemitteln. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von € 3000,- geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

b) Bild- und Filmaufnahmen sowie Tonmitschnitte der Veranstaltung bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Trainer/in.

c) Die Teilnehmer/innen geben durch ihre Teilnahme ihr Einverständnis, dass Foto- oder Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Print-Medien benutzt werden dürfen. 

 

§9  Zahlung

a) Bei offenen Veranstaltungen ist die gesamte Teilnahmegebühr vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

b) Bei Auftragsveranstaltungen sind evtl. entstehende Kosten sowie 30% des Honorars vor Beginn der Veranstaltung fällig, der Rest sofort nach der Veranstaltung. 

c) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

§10  Ausfall

a) Die Durchführung einer Veranstaltung kann an die Bedingung geknüpft werden, daß eine bestimmte Anzahl von Anmeldungen eingeht. Ist absehbar, daß diese Anzahl nicht erreicht wird, so kann die Veranstaltung von der Trainer/in abgesagt oder verschoben werden. In diesem Falle kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eventuell geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Weitergehende Forderungen (Ausfallentschädigung) sind ausgeschlossen.

b) Sofern die Trainer/in verhindert ist, eine Veranstaltung durchzuführen, so wird sie dies unverzüglich mitteilen und eine Ersatztrainer/in oder einen Ersatztermin anbieten. In diesem Falle kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eventuell geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Weitergehende Forderungen (Ausfallentschädigung) sind ausgeschlossen.

 

§11  Sonstiges

a) Die Trainer/in ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.

b) Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

c) Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

d) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Wohnsitz der Trainer/in.

 

Stand vom 16.09.2005

AGBs als PDF zum Herunterladen und Ausdrucken


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